Informationen zur Erstattung von Covid-Gutscheinen

veröffentlicht am 01.12.2023

Sehr geehrte Gutscheininhaber:innen,


bei der Rückgabe Ihrer Tickets eines pandemiebedingt verschobenen Konzerts haben Sie von der Vorverkaufsstelle einen Gutschein erhalten.

Wir möchten zunächst darauf hinweisen, dass die Gutscheine ab Ausstellung 3 Jahre gültig sind und nicht, wie es missverständlich in der Kurzfassung auf einigen Gutscheinen steht, bis zum 31. Dezember.


Das bedeutet für Sie: Sie können die Gutscheine auch in den kommenden Jahren noch für unsere Veranstaltungen verwenden.


Sollten Sie die Gutscheine noch nicht verwendet haben und das auch nicht in Erwägung ziehen, haben Sie seit  dem 1. Januar 2022  die Möglichkeit, sich diese auszahlen zu lassen. 


Es gibt verschiedene Ticketsysteme, über die die Gutschein ausgestellt wurden. Über welchen Anbieter Sie den Gutschein der Veranstaltungsservice Bamberg GmbH erhalten haben, steht bei Ihnen auf dem Gutschein.

 

Kartenkiosk Bamberg

Bitte füllen Sie das Rückerstattungsformular aus: www.kartenkiosk-bamberg.de/gutschein_rueckerstattung.cfm


CTS / Eventim

Unter dem folgenden Link, können Sie die Auszahlung Ihres Eventim-Gutscheins veranlassen: https://www.eventim.de/campaign/veranstaltergutschein/


Reservix 

Über das Ticketsystem von Reservix ausgegebene Gutscheine werden da ausgezahlt, wo sie ausgestellt wurden, also in der jeweiligen Vorverkaufsstelle.

Online-Kund:innen die die Gutscheine Online erhalten haben, können den folgenden Link nutzen: www.ticketmagazin.reservix.de/covid19gutschein

 

getgo

Wenn die Tickets ursprünglich über getgo gekauft wurden, müssen die Gutscheine bitte über folgenden Link beantragt werden: www.getgo.de/help/promoter-voucher-redemption/


Ticketonline

Gleiches gilt, wenn die Tickets über Ticketonline gebucht wurden, dann nutzen Sie bitte diesen Link: www.ticketonline.de/help/promoter-voucher-redemption/ 


 

Bei Problemen oder noch offenen Fragen schreiben Sie bitte eine Mail an  info@vsbbg.de